Wer unter dem Jahr aktiv Mitgliederwerbung mit speziellen Veranstaltungen betreibt oder wer zwecks der Integration von
Asylsuchenden in unsere Gesellschaft die Schützenhäuser für Flüchtlinge öffnet, der kann sich künftig ein Stück Bürokratie ersparen. So müssen ab 1. Januar 2016 keine Gästeversicherungsscheine für folgende Nichtmitglieder bei Veranstaltungen eines des BSSB angeschlossenen Schützenvereins ausgefüllt werden: